Pressemitteilung
der Emsländischen Landschaft e.V. für die Landkreis Emsland und Grafschaft Bentheim:
Ab sofort können wieder Anträge für das Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen bei der Emsländischen Landschaft e.V. für die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim gestellt werden. Das vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur aufgelegte Förderprogramm richtet sich an überwiegend ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen in Niedersachsen, die mit finanzieller Unterstützung notwendige Investitionen wie bauliche Maßnahmen, technische Erneuerungen oder energetische Sanierungen durchführen wollen.
Das Investitionsprogramm fördert kleinere Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in den Landkreisen Emsland oder Grafschaft Bentheim, die regelmäßig ein öffentlich zugängliches Kulturangebot vorhalten. Antragsberechtigt sind unter anderem Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Zentren, Musikvereine und Kunstschulen. Die Fördersummen liegen zwischen 1.000 und 25.000 Euro und decken bis zu 75 Prozent der geplanten Projektkosten ab. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen. Mögliche Investitionen sind z.B. neue digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik, Verbesserung der Aufenthaltsqualität oder Maßnahmen zur Sicherung des Kulturbetriebs. „Dieses Programm bietet den regionalen Kultureinrichtungen die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und auch größere Investitionen anzugehen. Sei es durch bauliche Neuerungen, energetische Sanierungen oder dringend notwendige Anschaffungen“, so Veronika Olbrich Geschäftsführerin der Emsländischen Landschaft e.V.. Die Anträge werden nach den Kriterien des Programms bewertet. Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Vorstand der Emsländischen Landschaft. Anträge können bis zum 30. November 2025 gestellt werden.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite der Emsländischen Landschaft unter www.emslaendische-landschaft.de abrufbar.
PM Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungenmbl-2024-430 (1)