Ausgangslage:
Zum 01.01.2025 erfolgt die Umsetzung der Grundsteuerreform. Jede Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Schüttorf (die Stadt Schüttorf sowie die Gemeinden Engden, Isterberg, Ohne, Quendorf und Samern) muss im Rahmen der Haushaltsplanungen 2025 ihre jeweiligen neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B beschließen.
Versand Bescheide:
Nach derzeitiger Planung werden sämtliche Bescheide über die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer für alle Mitgliedsgemeinden einheitlich Ende März 2025 verschickt. Die erste Fälligkeit (für das erste Quartal 2025) würde in Folge dessen bei Ende April 2025 liegen.
Daueraufträge, Überweisungen:
Sollten auf Grundlage von Daueraufträgen und Überweisungen Zahlungen bei der Samtgemeinde Schüttorf eingehen, werden diese dem Steuerpflichtigen gutgeschrieben und zu gegebener Zeit mit der tatsächlich zu zahlenden Grundsteuer verrechnet. Auf Wunsch können überwiesene Beträge wieder ausgezahlt werden.
Abbuchungen Januar 2025:
Mitte Januar 2025 hat die Samtgemeinde Schüttorf Abbuchungen mit dem Hinweis „Grundbesitzabgaben“ vorgenommen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um die Grundsteuer, sondern um die neu eingeführte Niederschlagswassergebühr für den Zeitraum vom 01.07.2024 bis 31.12.2024. Grundlage hierfür sind die am 22.11.2024 erteilten Gebührenbescheide.
Bei den „Grundbesitzabgaben“ handelt es sich um einen Sammelbegriff. Diese umfassen neben der Grundsteuer auch die Straßenreinigungsgebühr und die Niederschlagswassergebühr. Diese Grundbesitzabgaben werden zusammenhängend abgebucht.
Abbuchungen von Grundbesitzabgaben ab Februar 2025:
- a) Derzeit sind folgende Abbuchungstermine für Grundbesitzabgaben 2025 im ersten Halbjahr 2025 geplant:
Termin | Hinweise |
15.02.2025 | Keine Abbuchung von Grundbesitzabgaben für 2025 |
Ende April 2025 | Abbuchung der Grundbesitzabgaben für das 1. Quartal 2025 |
15.05.2025 | Abbuchung der Grundbesitzabgaben für das 2. Quartal 2025 |
- b) Sofern Nachzahlungen der Niederschlagswassergebühr für 2024 anfallen werden diese abgebucht (wie oben erläutert mit dem Hinweis „Grundbesitzabgaben“). Diese Abbuchungen erfolgen i. d. R. zum 15. des Folgemonats nach Fälligkeit gem. Gebührenbescheid.
Kontaktdaten:
Bei Rückfragen wenden Sie sich an das Steueramt:
Jutta Meyer, meyer@schuettorf.de, Tel. 05923/9659-25 oder
Rainer Kerkhoff, kerkhoff@schuettorf.de, Tel. 05923/9659-26