Bauleitpläne
Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument zur Ermöglichung von Bauvorhaben, zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen und zur sinnvollen Ordnung von Art und Maß der baulichen Nutzung. Die Stadt/Samtgemeinde Schüttorf hat die Aufgabe, Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Öffentlichkeit und Behörden sind dabei in einem förmlichen Verfahren zu beteiligen. Alle betroffenen öffentlichen und privaten Belange sind abwägend zu berücksichtigen. Rechtsgrundlage der Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch (BauGB).
Der Flächennutzungsplan, als vorbereitende Bauleitplanung, enthält die von der Stadt/Samtgemeinde getroffenen und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen in den Grundzügen (z.B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrs-, Grün-, Wald- und landwirtschaftliche Nutzflächen).
Die verbindliche Bauleitplanung schlägt sich in zweiter Stufe der Bauleitplanung in konkreten Bebauungsplänen nieder, die für die Zulässigkeit von Bauvorhaben auf Baugrundstücken entscheidend ist. Der Bebauungsplan enthält die allgemein verbindlichen Festsetzungen, u.a. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrs- und Grünflächen betreffen. Diese sind aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln.
Aktuelle Beteiligungsverfahren
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