Wohnbaugrundstücke
Sie interessieren sich für einen Bauplatz in der Stadt Schüttorf?
Es gibt viele Gründe, sich für den Lebensmittelpunkt in der Stadt zu entscheiden und ein Haus zu bauen: die Stadt befindet sich geografisch zwischen Ruhrgebiet, Nordsee und den Niederländen und verfügt mit den Autobahnanschlüssen über eine hervorragende infrastrukturelle Anbindung. Sie wohnen dort, wo andere Urlaub machen – in einer Region mit hoher Lebensqualität, hervorragender Wirtschaftskraft und umgeben von ländlicher Natur. Das Umfeld ist besonders für junge Familien interessant: ein breites Bildungsangebot, ein großes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen und ein umfangreiches Kultur- und Freizeitangebot sind nur einige Vorzüge der Samtgemeinde Schüttorf. Ein weiterer Grund für die Ansiedlung sind die vergleichsweise moderaten Grundstückspreise.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach den Vergaberichtlinien der Stadt Schüttorf.
Baugebiet Suddendorf
Das Baugebiet im Ortsteil Suddendorf liegt im Bereich Postweg/Schützenstraße, gegenüber der Sportplätze, die Stadt Schüttorf verfügt über 10 Bauplätze.
Bei Interesse schicken Sie bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten bis zum 21.07.2023 an schrader@schuettorf.de
Neubaugebiet „Zebelinger Esch“ ehemals „Nordhorner Straße II“
Auf einer Fläche von 7,7 Hektar soll hinter dem Neubaugebiet an der Nordhorner Straße Richtung Vechtetal/Quendorf ein großes Neubaugebiet mit rund 100 Baugrundstücken entstehen, für das die Stadt ergänzend zu eigenen Flächen 6,6 Hektar erworben hat.
Da die Nachfrage nach Flächen kontinuierlich hoch ist, haben sich Politik und Verwaltung in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema beschäftigt. Drei Vorschläge zu einem möglichen Standort schlug die Verwaltung der Politik vor. Die Abstimmung im Verwaltungsausschuss fiel im Januar einstimmig – auf das Baugebiet „Zebelinger Esch“. Der Vorteil des Standortes, mit Stadt als alleiniger Eigentümerin, liegt für die Bauherren insbesondere darin, dass Erschließungskosten bereits beim Kauf feststehen und Kosten hierfür besser kalkulierbar sind.
Die Vermarktung soll im Sommer 2022 mit Erschließung in zwei Abschnitten beginnen. Für die Vergabe der Bauplätze wird in Abstimmung mit der Politik ein Punktekatalog entwickelt. Der Baubeginn ist derzeit ab Sommer 2023 unter Berücksichtigung eines zu entwickelnden städtebaulichen Konzeptes geplant, da das Baugebiet Nahe der Gemeindegrenze Quendorf und der nicht bebaubaren Überschwemmungsfläche der Vechte am Standrand liegt.
Bitte beachten:
Die Bewerberliste ist geöffnet. Dazu reicht eine E-Mail mit Kontaktdaten an schrader@schuettorf.de (Der Platz auf Bewerberliste hat keinen Einfluss auf die Vergabe eines Bauplatzes!)
- Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach einem Punktesystem, das u.a. mögliche Kriterien erhält, wie
- Eigentum vorhanden
- Kinder
- seit Geburt in Schüttorf lebend
- Wohnort auswärts, Artbeitsplatz vor Ort
- Schwerbehinderung
- Schaffung zusätzlichen Wohnraumes
- Die Größe und Preise der Grundstücke und auch das endgültige Punktevergabesystem wird durch die Politik beschlossen. Auskünfte hierzu sind frühstens Anfang/Mitte nächsten Jahres möglich.
- Der Platz auf der Bewerberliste hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Bauplätze (Punktesystem!). Interessierte werden voraussichtlich Mitte nächsten Jahres über das Verfahren informiert.
Das Baulückenkataster der Samtgemeinde Schüttorf listet Wohnbaugrundstücke, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort bzw. in absehbarer Zeit bebaubar sind. Auf Anfrage teilen wir Ihnen gerne Ihre Möglichkeiten der Einsichtnahme mit.